Steuerbüro Geßler
Grundsteuererklärungen bis Ende Januar 2023 abzugeben
Ab Juli 2022 müssen alle Grundstückseigentümer ihre Grundstücke gegenüber dem Finanzamt neu erklären, um einen neuen Grundstückswert feststellen zu lassen. Die neuen Werte werden dann ab 2025 für neue Grundsteuerbeträge zugrunde gelegt. Die Erklärungen können ab Juli 2022 bis Ende Januar 2023 abgegeben werden. Die Finanzämter in Brandenburg werden alle Grundstückseigentümer in Brandenburg dazu mit einem Informationsschreiben benachrichtigen. Die Erklärung kann elektronisch und in besonderen Fällen auch in Papier abgegeben werden. Informationen finden Sie hier https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/. Wir sind Ihnen gern behilflich. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Steuererklärungsfristen
Die Steuererklärungen 2021 müssen bis Ende August 2023 eingereicht werden, wenn Sie steuerlich vertreten sind.
Aktuelle Umsatzsteuersätze
Ab 1.1.2022 gilt folgendes:
- Regelsteuersatz 19 %
- ermäßigter Steuersatz 7 %
- Speisen in Gastronomie ermäßigt bis 31.12.2023 7%
- Getränke in Gastronomie 19 %
Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.
kompetent betreut. persönlich beraten.

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote im Überblick
Seit vielen Jahren betreuen wir Unternehmen aus den verschiedensten Branchen aus dem Landkreis Oberhavel und Umgebung. Egal ob Handwerksbetriebe, Einzelhandel oder Fuhrunternehmen. Diese und andere Gewerbebetreibende beraten wir von der Gründungsidee an. Egal ob Einzelunternehmen, GmbH, OHG u.v.m.. wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie!
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